Qualitätsniveau

Die Kanzlei Swart hat sich im Juli 2007 freiwillig einem Qualitätsaudit unterzogen. Dabei hat der von der Niederländischen Anwaltskammer bestellte Auditor festgestellt, dass die Kanzlei Swart den hochstehenden Qualitätsanforderungen zur Zufriedenheit entspricht. Der Qualitätsstandard 2007, den die Kanzlei Swart erfüllt, enthält unter anderem hochstehende Qualitätsanforderungen an den Eingang, die Durchführung und Abschluss Ihrer Aufträge. Wir beteiligen uns weiterhin an regelmäßig stattfindenden interkollegialen Prüfungen sowie an wöchentlich abgehaltenen fachtechnischen Beratungen. Wir sind zudem kontinuierlich dabei, die Kundenzufriedenheit zu überwachen und auszuwerten und nehmen freiwillig an der anwaltlichen Regelung für Beschwerden und Streitigkeiten teil und legen sehr viel Wert auf klare Abmachungen. Wenn eine Stellvertretung vonnöten ist, so ist eine solche durch unsere intensive Kooperation mit der Kanzlei Maes Advocatuur in 's-Hertogenbosch gewährleistet.

met recht tevredenWährend der vergangenen Jahre war Rechtsanwalt Swart vom persönlichen Interesse her, intensiv an der Entwicklung der Qualitätspflege im anwaltlichen Bereich beteiligt. Am 3. April 2003 durfte Mr. Swart im Namen der Kanzlei, in der er damals tätig war, zusammen mit vier anderen Anwaltskanzleien ein Qualitätsprüfzeichen entgegennehmen. Dabei handelte es sich um das erste Qualitätsprüfzeichen, das in den Niederlanden an eine Anwaltskanzlei ausgehändigt wurde (siehe Foto).

Durch das persönliche Interesse und Engagement von Rechtsanwalt Swart an dieser Form der Qualitätspflege ist die Kanzlei Swart seit der Gründung im März 2007 nach wie vor bestrebt, die strengen Maßstäbe im Geiste dieses Prüfzeichens einzuhalten.

Die Kanzlei Swart orientiert sich heutzutage an den (anderen) Qualitätsmaßstäben, die mittlerweile von der Niederländischen Anwaltskammer selbst entwickelt worden sind. Zum Beweise dafür, dass die Kanzlei Swart den einschlägigen Anforderungen entspricht, ist die dazugehörige Auditerklärung dieses Jahr an die Kanzlei Swart ausgehändigt worden.

Die Sicht von Rechtsanwalt Swart angesichts der Messbarkeit von Qualität im juristischen Dienstleistungsbereich finden Sie in dem Artikel "Zufriedenheit lohnt".

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