Haftungsrecht

Rechtsanwalt für Haftungsrecht in den Niederlanden

Schaden durch Haftungsfälle am Arbeitsplatz

Fehler während der Arbeit können ernste Schäden verursachen. Für Körperschäden die als Folge eines Arbeitsunfalles entstehen, haftet nach dem niederländischen Recht fast immer der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer kann seinerseits für Schäden, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen an Firmeneigentümern entstehen, haftbar gemacht werden. Des Weiteren können Abnehmer, Lieferanten und Dritte sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer für verursachte Schäden haftbar machen.

Körperschäden nach einem Arbeitsunfall

Auch für Folgen von Körperschäden, die der Arbeitnehmer während seiner Arbeitstätigkeit erleidet, haftet nach niederländischem Recht fast immer der Arbeitgeber. Dies gilt beispielsweise für Verletzungen nach einem Fall vom Baugerüst oder von der Leiter, ebenso für Quetschungen im Zusammenhang mit Maschinen, Schnittwunden, Bauunfällen und Verkehrsunfällen. Nach niederländischem Recht kann der Arbeitgeber seiner Haftung entgehen, wenn er schlüssig beweist, dass er alles in seiner Macht Stehende unternommen hat, um Risiken und Unfällen wirksam vorzubeugen. Das Erbringen dieses Beweises ist in der Praxis oft mit Problemen verbunden.

Sobald die Haftung des Arbeitgebers erst einmal unumstößlich feststeht, sind alle Schäden erstattungsfähig. Dies gilt in erster Linie für materielle Schäden, zum Beispiel beschädigte Kleidung, Schaden an Werkzeugen und Behandlungskosten. Aber auch der Verlust der Erwerbsfähigkeit, das erhöhte Armutsrisiko und Schmerzensgeld sind Schadensposten von möglicherweise nicht geringem Umfang. Weitere erstattungsfähige Schadensposten sind gezahltes Krankentagegeld, Reisekosten, Hilfe im Haushalt und die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung. Selbstverständlich sind auch die Kosten für Ihren Rechtsbeistand erstattungsfähig.

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Haftung des Arbeitnehmers für Schäden

Ein Arbeitnehmer kann seinerseits für Schäden haftbar gemacht werden, die er dem Arbeitgeber oder dessen Eigentümern zufügt. Allerdings schreibt das niederländische Gesetz bei dieser Haftung bestimmte Bedingungen vor, die erfüllt werden müssen. Beispielsweise muss nachgewiesen werden, dass der Schaden absichtlich oder durch bewusst fahrlässige Handlungen verursacht wurde. Solche Handlungen liegen beispielweise bei Gewaltverbrechen am Arbeitsplatz und bei Unfällen vor, bei denen die Trunkenheit des Arbeitnehmers eine Rolle spielt.

GeschäftsführerHaftung in den Niederlanden

Eine besondere Form der Arbeitnehmerhaftung ist die Geschäftsführerhaftung. Diese Form der Haftung kann vorliegen, wenn die satzungsgemäßen Geschäftsführer von niederländischen Rechtspersonen in einen Haftungsfall verwickelt sind. Geschäftsführer haften für Gesetzesverstöße, Steuerdelikten, Verstöße gegen den Umweltschutz und dann, wenn sie im Namen der Rechtsperson Verpflichtungen eingehen, von denen sie wissen, dass diese von der Rechtsperson nicht erfüllt werden können.

Berufshaftpflicht

Ein Arbeitnehmer kann bei der Ausübung seiner Berufstätigkeit Schaden beim Kunden seines Arbeitgebers verursachen. Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Nach niederländischem Recht haftet der Arbeitgeber für alle Schäden, die der Arbeitnehmer durch eigene Fehler bei Dritten verursacht. Wurde der Schaden absichtlich oder bewusst fahrlässig durch den Arbeitnehmer herbeigeführt, dann hat der Arbeitgeber das Recht, den Schaden vom Arbeitnehmer zurückzufordern.

Haftung im internationalen und im niederländischen Arbeitsrecht

Für die Beantwortung der Haftungsfrage und die Bestimmung des Schadensumfangs muss erst definiert werden, welches nationale Recht in der betreffenden Angelegenheit anzuwenden ist.

Zu diesem Zweck werden zuerst die Absprachen geprüft, die die Parteien miteinander über die Frage des anzuwendenden Rechts getroffen haben. Wenn Parteien ausdrücklich die Anwendbarkeit des Niederländischen Rechts vereinbart haben, dann muss das niederländische Recht angewendet werden.

Wenn Parteien diesbezüglich keine eindeutigen Absprachen getroffen haben, dann regelt das EU-Recht, dass in jedem Einzelfall alle Tatsachen und Umstände geprüft werden müssen. Hierbei gelten unter anderem die folgenden Prüfkriterien: Wo befindet sich der Standort des Arbeitgebers? Von welchem Standort aus werden die Arbeitstätigkeiten ausgeführt? Wo hat sich der Betriebsunfall ereignet? In welchem Ort werden die sozialen Prämien und Steuern bezahlt? In welcher Sprache kommunizieren die Parteien miteinander? Wenn die Antworten eines Großteiles dieser Fragen in die Niederlande verweisen, dann ist das niederländische Recht anwendbar. Die Fachanwälte von Swart Legal sind bis ins Detail mit grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten vertraut. Wir haben Fälle bearbeitet, die in die entsprechende Rechtsprechung über solche Fragen mit eingeflossen sind. Wir prüfen gerne, welches Recht – das niederländische oder internationales Recht - in Ihrer Angelegenheit anzuwenden ist.

Weitere Informationen über SchadensHaftung am Arbeitsplatz

Jegliche Form von Haftung am Arbeitsplatz folgt eigenen Regeln und einer eigenen Handlungsweise. Die Kanzlei Swart Legal und die bei ihr arbeitenden Fachanwälte für niederländisches Arbeitsrecht verfügen über weitreichende Erfahrungen in der Haftbarmachung und in der Abwicklung von Schäden. Das in Haftung Nehmen einer Partei und die Abwicklung des Schadensfalles sind in jedem Fall Maßarbeit. Wir erklären die Haftung und fordern den Schadensbetrag. Wir übernehmen aber auch Ihre Verteidigung. Fragen Sie nach unserer Strategie für Sie.

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