Lohnforderung

Lohnforderung in den Niederlanden

Eine nachträgliche Lohnforderung entsteht meistens nach einem Arbeitskonflikt. Das Dienstverhältnis ist z.B. gekündigt, wohl oder nicht mit fristloser Entlassung. Der Arbeitnehmer ist mit dieser Kündigung nicht einverstanden und fordert eine Gehaltsfortzahlung.Auch die Abwicklung des Dienstverhältnisses, nachdem dasselbe vom Arbeitnehmer beendet worden ist, gibt häufig Anlass zu Diskussionen, z.B. in Bezug auf den Saldo der offenstehenden Urlaubstage. Manchmal verrechnet der Arbeitgeber Kostenposten, wie Studienkosten oder erlittene Schäden. Der Arbeitnehmer ist häufig nicht mit diesen Einbehaltungen einverstanden.

Wird ein Anspruch auf nachträgliche Lohnforderung erhoben, so kann zugleich die sogenannte gesetzliche Erhöhung wegen nicht-rechtzeitiger Zahlung beansprucht werden. Dies betrifft ein gesetzliches Bußgeld, das der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu leisten hat, weil das Gehalt nicht rechtzeitig abgegolten worden ist. Der Arbeitnehmer erleidet durch nicht-rechtzeitige Zahlung des Gehalts ja häufig Schäden, weil er seine festen monatlichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Die Geldstrafe kann wohl bis zu maximal 50 Prozent von der rückständigen Nettolohnsumme betragen. Übrigens neigt das Gericht in der Praxis dazu, dieses Bußgeld bis auf maximal 10 Prozent herabzusetzen. Bei Verhandlungen kann es als Wechselgeld eingesetzt werden.

Ein Aspekt, der bei einer nachträglichen Lohnforderung stets zu berücksichtigen ist, ist die Aufforderung, den dazugehörigen Lohnzettel bereitzustellen. Der Arbeitgeber neigt ziemlich oft dazu, dessen Herausgabe zu vergessen - namentlich bei einem Arbeitskonflikt. Er ist jedoch gesetzlich wohl zu einer Herausgabe verpflichtet. Nur an Hand des Lohnzettels kann der Arbeitnehmer (oder dessen Rechtsanwalt) überprüfen, ob die Beträge, die der Arbeitgeber vom Gehalt einbehält, richtig sind. Sollte der Arbeitgeber es trotz eines verurteilenden Urteils nach wie vor versäumen, den geforderten Lohnzettel herauszugeben, so wird er dem Arbeitnehmer automatisch Zwangsgelder schulden.

Außer der genannten gesetzlichen Geldstrafe wegen nicht-rechtzeitiger Zahlung werden bei einer nachträglichen Lohnforderung auch die gesetzlichen Zinsen bis zum Tage der vollständigen Begleichung, die Inkassospesen bis zu 15 Prozent von der Hauptsumme (inkl. der geforderten Geldstrafe) und die zu verursachenden Prozesskosten eingeklagt werden.

Gilt es, eine nachträgliche Lohnforderung vor Gericht zu erzwingen, so sind die nachstehenden Unterlagen erforderlich:

- der Arbeitsvertrag
- der eventuell anwendbare Tarifvertrag
- eventuelle ergänzende Nebenabsprachen
- der vorletzte Gehaltszettel (weil dabei von einer vollständigen Zahlungsperiode die Rede ist)
- der allerletzte Gehaltszettel (denn dabei geht es um die offizielle Abrechnung des Dienstverhältnisses)
- die Korrespondenzunterlagen mit etwaigen Anlagen
- die Angabe des Brutto-Gehaltsrückstands, spezifiziert nach Periode.

Insolvenzantrag

Es ist natürlich auch durchaus möglich, dass der Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage ist, seine laufenden Gehaltsverpflichtungen zu erfüllen. In diesem Fall besteht akuter Handlungsbedarf in Form eines Insolvenzantrags. Dies ist namentlich von Bedeutung für mögliche rückwirkende Ansprüche aus einer besonderen Regelung im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (der sogenannten "Lohngarantieregelung"). Diese Regelung deckt das Gehalt, das man während maximal 13 Wochen im Vorgriff auf die Insolvenz verfehlt hat.

Für einen Insolvenzantrag braucht es zumindest 2 verschiedene Gläubiger, deren Namen und Personalien bekannt sind und wobei eine spezifizierte Angabe der Außenstände vorliegt. Es reicht aus, dass die Existenz der Ansprüche glaubhaft gemacht werden kann. Die Chance besteht, dass ein Insolvenzantrag abgelehnt wird, wenn der Arbeitgeber es versteht, ausreichende Zweifel über die Fälligkeit der erhobenen Ansprüche aufkommen zu lassen. Im Klartext: die Fälligkeit der Ansprüche muss zur Genüge feststehen.

In der Praxis zeigt sich der Insolvenzantrag häufig als das Druckmittel schlechthin, doch noch eine schnelle Lohnzahlung zu erwirken. Auch bietet ein Insolvenzantrag oft die Möglichkeit, eine Zahlungsregelung zu vereinbaren. Wird die Insolvenz des Arbeitgebers beantragt, so hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall die reelle Chance zu berücksichtigen, dass sein Dienstverhältnis ein ruhmloses Ende findet.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

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