Kündigungsverhandlung

Verhandlen über die Kündigung des Arbeitsvertrages

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen mitgeteilt, dass er das Arbeitsverhältnis beenden möchte und fragt um Ihr Einverständnis. Sie erwarten einen Kündigungsvorschlag, beispielsweise in Form eines Briefes oder eines Aufhebungsvertragentwurfes (oftmals auch Auflösungsvertrag genannt). Sie finden das Angebot zu „mager“ und möchten mittels Verhandlungen ein besseres Resultat erreichen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verhandeln in Ihrem Namen über den Inhalt des Aufhebungsvertrages. Wir sorgen dafür, dass wir für Sie das Bestmögliche herausholen.

Checkliste zur Kündigung des Arbeitsvertrages

Während der Verhandlungen werden die unten stehenden Verhandlungspunkte berücksichtigt:

- Enddatum des Arbeitsvertrages
- Zahlen von Übergangsgeld
- Sonstige zu zahlende Abfindungen und Entschädigungen
- Fortzahlung des Lohns und der Lohnanteile, z.B Bonus oder Auto
- Einhalten der vorgeschriebenen Kündigungsfrist
- Dienstfreistellung
- Auszahlung der Urlaubstage
- Erlass der Ausbildungskosten
- Befreiung von der Konkurrenz- und Abwerbeverbotsklausel
- Rückgabe des Eigentums und Übertragen der Passwörter
- Positives Arbeitszeugnis und Referenzen/Empfehlungen
- Kommunikation mit Mitarbeitern und Kunden
- Erstattung der Kosten für den Rechtsschutz
- Endgültige Entlastung

Sie möchten natürlich vermeiden, dass Ihnen diese Verhandlungspunkte bei Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld im Wege stehen. Wenn wir in Ihren Namen verhandeln, werden wir diesen Punkt natürlich berücksichtigen. Daneben sorgen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht dafür, dass der Aufhebungsvertrag keinen Anlass für erneute Diskussionen bietet und dass die Forderungen mühelos durchgesetzt werden können.

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Vorgehensweise bei Verhandlungen

- Rechtliche Situation: Zunächst ermitteln wir zusammen mit Ihnen Ihre rechtliche Situation anhand des Arbeitsvertrages, Ihrer Erläuterungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis, Beurteilungen und eventuell weiterer Unterlagen, wie beispielsweise Ihre Personalakte.

- Verhandlungsposition: Wir bestimmen zusammen mit Ihnen Ihre Verhandlungsposition. Wir beurteilen, ob Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis überhaupt beenden darf und ob diese Kündigung auch seitens des UWVs und des zuständigen Amtsrichters rechtens ist. Je schwächer die Position Ihres Arbeitgebers ist, desto mehr Forderungen können wir stellen.

- Übergangsgeld: Wir erstellen eine genaue Berechnung des gesetzlich zu zahlenden Übergangsgeldes. Zusammen mit Ihnen legen wir auch die Untergrenze der zu leistenden Abfindungen (lesen Sie auch: Alle Abfindungen auf einen Blick), den Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sonstige Punkte, die Ihnen wichtig sind, fest. Oftmals stellt sich heraus, dass die rechtliche Position des Arbeitgebers schwächer ist, als wir zunächst angenommen haben. Das bedeutet, dass wir in solch einem Fall eine höhere Abfindung für Sie durchsetzen können.

- Kontakt mit dem Arbeitgeber: Wir treten mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt. Die Kontaktaufnahme erfolgt vorzugsweise via Brief oder E-Mail. In diesem Schreiben werden wir in Absprache mit Ihnen erläutern, wie wir, in Ihrem Namen, diesen Kündigungsfall sehen. Wenn wir die Position des Arbeitgebers als schwach einschätzen, werden wir das auch argumentativ andeuten. Im Großen und Ganzen werden wir auf den Kündigungsvorschlag des Arbeitgebers eingehen. Wenn Sie das möchten, werden wir auch erwähnen unter welchen Bedingungen eine Kündigung für Sie akzeptabel wäre und warum. Wir verfassen den Brief so, dass er im späteren Verlauf nicht gegen Sie verwendet werden kann.

- Verhandlungen: Wir gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber zwecks weiterer Verhandlungen Kontakt mit uns aufnehmen wird. Wir informieren Sie ausführlich über alle Informationen und Argumente, die wir mit Ihrem Arbeitgeber ausgetauscht haben. Jeder Schritt wird ausschließlich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen durchgeführt. Wir halten Sie stets auf dem Laufenden über den Fortgang der Verhandlungen.

- Aufhebungsvertrag: Sobald Sie mit dem erreichten Verhandlungsresultat zufrieden sind, sorgen wir für den korrekten Wortlaut im Aufhebungsvertrag. Sobald der Vertrag zur Unterzeichnung bereit ist, begleiten wir Sie bei dem Austausch aller erforderlichen Unterlagen. Lesen Sie auch: Aufhebungsvertrag überprüfen lassen.

Wie hoch sind die Kosten, wenn wir in Ihrem Namen verhandeln

Falls gewünscht, können wir für den gesamten Auftrag einen erschwinglichen Pauschaltarif festlegen. In diesem Pauschaltarif sind alle oben genannten Arbeitsschritte enthalten.

Falls gewünscht, besteht auch die Möglichkeit für die Unterstützung bei den Verhandlungen einen ermäßigten Tarif mit Erfolgsprämie zu vereinbaren. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn wir von einem positiven Resultat ausgehen können.

Falls auch nur irgendwie möglich und machbar werden wir sicherstellen, dass die Rechtsanwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung Ihres Arbeitgebers erstattet werden. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass die Arbeitgeber in den meisten Fällen nach unserer Intervention einsehen, dass es besser ist diese Kosten zu erstatten.

Lassen Sie zunächst kostenlos Ihre Möglichkeiten überprüfen

Stellen Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung und wir überprüfen umgehend Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit zurück (bis 21:00 Uhr) und nehmen alle Ihre Fragen bezüglich unserer Vorgehensweise unverbindlich zusammen mit Ihnen durch. Möchten Sie erst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns an unter: +31 (0)85 - 020 10 10.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

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