Aufhebungsvertrag überprüfen lassen

Aufhebungsvertrag überprüfen lassen

Nutzen Sie die Kündigung zu Ihrem Vorteil! Ein Aufhebungsvertrag ist im Prinzip ein Kündigungsvorschlag Ihres Arbeitgebers. In diesem Vertrag werden Vereinbarungen bezüglich der Beendigung Ihres Arbeitsvertrags festgehalten. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie den Aufhebungsvertrag fachkundig und auf alle rechtlichen Tücken überprüfen und beurteilen lassen. Nutzen Sie die Kündigung zu Ihrem Vorteil.

Wann wird ein Aufhebungsvertrag eingesetzt

Ein Arbeitsvertrag nach niederländischem Recht kann auf verschiedene Arten beendet werden. Eine der häufigsten Arten ist die Beendigung in gegenseitigem Einvernehmen. Das bedeutet, dass Sie sich mit den Kündigungsbedingungen Ihres Arbeitgebers einverstanden erklären. Diese Bedingungen werden in einem sogenannten Aufhebungsvertrag (oder auch Auflösungsvertrag) festgehalten. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument; das UWV wird Sie danach fragen, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen.

Worauf sollte man bei einer Beurteilung achten

Für Sie ist es in erster Linie wichtig, dass Sie später beim UWV Arbeitslosengeld beantragen können. Diese Leistung sollte vorzugsweise direkt an die geplante Kündigungsfrist anknüpfen. Das Institut für Arbeitnehmerversicherungen verwendet hierfür die gesetzlichen Kriterien und die eigenen Vorschriften. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beurteilen, ob Ihr Aufhebungsvertrag diese Kriterien erfüllt.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die festgelegten Vereinbarungen keinen Anlass für erneute Diskussionen bieten. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag klar und deutlich formuliert sein müssen. Dabei sollte verhindert werden, dass die Parteien sich zum späteren Zeitpunkt auf die Vereinbarungen berufen können.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht überprüfen und beurteilen darum:

- ob man mehr herausholen kann
- ob die festgelegten Bedingungen eindeutig formuliert wurden
- ob sie zu Missverständnissen führen können
- ob sie vollständig sind
- dass der Aufhebungsvertrag nach dem Unterzeichnen nicht einfach ungestraft ignoriert werden kann
- und dass er nicht widerrufen werden kann.

Nicht zuletzt beurteilen und überprüfen unsere Fachanwälte, ob der Aufhebungsvertrag alle notwendigen Vereinbarungen enthält. Dabei sehen wir uns auch an, ob aus Ihrer Sicht Sprache ist von einem optimalen Verhandlungsresultat. Anhand dessen beurteilen wir, ob Sie möglicherweise noch bessere Kündigungsbedingungen, wie beispielsweise eine höhere Abfindung oder eine längere Kündigungsfrist, vereinbaren können. Wir denken kreativ mit. Beispielsweise indem wir überprüfen, ob Sie mit besseren Formulierungen noch weitere Vorteile aus Ihrer Kündigung schlagen können. In den meisten Fällen können wir tatsächlich mehr für Sie herausholen.

Lesen Sie auch: Kündigungsrecht in den Niederlanden

Checkliste Beendigung in gegenseitigem Einvernehmen

Wir beurteilen den Aufhebungsvertrag anhand der Checkliste für einvernehmliche Kündigungen. Diese umfasst unter anderem die folgenden Punkte:

- Wird das UWV das Arbeitslosengeld direkt im Anschluss an die Kündigungsfrist genehmigen können?
- Wurde eine fiktive Kündigungsfrist, im Anschluss derer das UWV das Arbeitslosengeld genehmigen kann, berücksichtigt?
- Haben Sie ein optimales Verhandlungsresultat erreicht?
- Wurde das eventuelle Übergangsgeld korrekt berechnet?
- Wurden alle anderen möglichen Abfindungen miteinbezogen?
- Sind alle möglichen Diskussionspunkte in dem Aufhebungsvertrag vollständig abgedeckt?
- Sind Sie nach der Unterzeichnung vollkommen frei, um eine neue Stelle anzutreten, die zu Ihnen passt?
- Kann die Einhaltung der Vereinbarungen leicht durchgesetzt werden?
- Ist der Aufhebungsvertrag nach dem Unterzeichnen dennoch einfach zu umgehen?

Wie gehen wir bei einer Beurteilung vor

Erforderliche Unterlagen: Bitten schicken Sie uns die folgenden Unterlagen: Ihren Arbeitsvertrag, Ihre letzte Gehaltsabrechnung, Briefe und E-Mails über die geplante Kündigung des Arbeitsvertrags, die Personalakte und den vorgelegten Aufhebungsvertrag.

Beurteilung Aufhebungsvertrag: Wir beurteilen den Aufhebungsvertrag direkt und nehmen diesen gerne gründlich mit Ihnen durch. Wir erläutern Ihnen danach zu welchem Ergebnis wir gekommen sind. Sie erhalten ausreichend Zeit, um eventuell Fragen zu stellen. Sie entscheiden, ob Sie auch telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen möchten. Wenn Sie wünschen, können wir gerne einen Termin in einer unserer Kanzleien in Eindhoven, Enschede oder Roermond vereinbaren.

Unterstützung bei den Verhandlungen (optional): In den meisten Fällen sehen wir eine Möglichkeit, um noch mehr für Sie herauszuholen. Wenn dies auch bei Ihnen der Fall ist, bieten wir Ihnen die Möglichkeit die weiteren Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Namen durchzuführen. Die Verhandlungen werden selbstverständlich nach Absprache mit Ihnen geführt. Darüber hinaus halten wir Sie stets auf dem Laufenden.

Lesen Sie auch: Verhandlen über die Kündigung des Arbeitsvertrages

Endgültige Übereinstimmung: Wenn Sie möchten, behalten wir alles genau im Auge bis eine endgültige Übereinstimmung getroffen wurde und alle Parteien den Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben.

Wie hoch sind die Kosten für eine Beurteilung

Für die genannten Arbeiten berechnen wir 375 Euro, zzgl. MwSt. Sie erhalten eine Ermäßigung von 25 Euro, wenn Sie uns direkt online alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen. Das Orientierungsgespräch ist unverbindlich. Wir arbeiten mit einer sogenannten Zufriedenheitsgarantie: Das bedeutet, dass erst dann Kosten fällig werden, wenn Sie zufrieden sind.

Möchten Sie, dass wir in Ihrem Namen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber führen? Anhand unserer Beurteilung des Kündigungsvorschlag machen wir Ihre Kündigung rund. Wir nehmen Kontakt auf mit Ihrem Arbeitgeber und streben danach das beste Verhandlungsresultat für Sie zu erreichen. In den meisten Fällen ist es so, dass unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht noch viel mehr für Sie herausholen können. Für diese Arbeiten berechnen wir zusätzlich 450 Euro zzgl. MwSt.

Kostenerstattung für unsere Beurteilung von Ihrem Arbeitgeber

Die meisten Arbeitgeber sind dazu bereit die Kosten für die Rechtshilfe zur Beurteilung des Aufhebungsvertrags zu übernehmen. Oftmals wird dafür ein vorher festgelegtes Budget angeboten. Sollten Sie dieses Angebot nicht erhalten, können wir bei Ihrem Arbeitgeber durchsetzen die Kosten dennoch zu erstatten. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt, schicken wir die Rechnung direkt an ihn.

Fragen Sie direkt eine kostenlose Überprüfung an

Stellen Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung und wir überprüfen umgehend kostenlos und unverbindlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit zurück (bis 21:00 Uhr) und nehmen alle Ihre Fragen zusammen mit Ihnen durch. Wir gewähren eine sogenannte Zufriedenheitsgarantie. Sie bezahlen nur dann, wenn Sie mit
unserer Beratung zufrieden sind. Möchten Sie erst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns an unter: +31 (0)85 - 020 10 10.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

Einladung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung:

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!