Burnout

Kündigung bei Burnout in den Niederlanden

Bei einer Kündigung wegen Burnout besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Dennoch sind Sie auf der Suche nach einem geeigneten Ausweg. Lassen Sie sich in dieser schwierigen Phase von uns begleiten. Sie leiden an einem Burnout und möchten kündigen? Unternehmen Sie auf keinen Fall eine Nacht- und Nebelaktion. Wenden Sie sich an uns und wir werden zusammen mit Ihnen zur richtigen Zeit einen Aufhebungsvertrag erstellen.

Wann sollten Sie sich von uns unterstützen lassen

Sie sollten sich von unseren fachkundigen Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten lassen, wenn:

- Sie oft müde sind und schlecht schlafen
- sich Ihre Motivation auf der Arbeit auf dem Nullpunkt befindet und Sie keine Energie mehr für Ihre Tätigkeiten aufbringen können.
- sich Ihr Arbeitgeber kritisch über Ihre Leistung äußert
- Sie von allerlei Emotionen und Zweifeln geplagt werden
- Sie sich krankmelden wollen oder bereits krankgemeldet haben
- Sie darüber nachdenken selbst zu kündigen, eine Kündigung anstreben oder Ihr Arbeitgeber mit einer Kündigung droht
- Wenn Sie an einem Burnout leiden und selbst kündigen bringt das einige Risiken mit sich. Das gilt auch, wenn Sie sich an dem Kündigungsvorschlag Ihres Arbeitgebers beteiligen. Dadurch kann es passieren, dass Sie das Recht auf Arbeitslosengeld verlieren.

Für Arbeitgeber ist es beinahe unmöglich einen Mitarbeiter, der an einem Burnout-Syndrom leidet, zu kündigen. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Sie im Krankheitsfall vor einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Dennoch ist es besonders wichtig einen geeigneten Ausweg zu finden, sodass Sie wieder nach vorne schauen können.

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Wie geht man mit einer Kündigung bei Burnout um

- Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Zunächst sollten Sie Ihre Krankheitssituation unter Kontrolle bekommen. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren. Ruhe und Zeit spielen dabei eine sehr große Rolle. Wir nehmen Ihnen den Druck eine schnelle und womöglich auch undurchdachte Lösung finden zu müssen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sprechen, nach Rücksprache mit Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Arbeitsleistung und das Arbeitsverhältnis. Somit haben Sie alle Zeit sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren.

- Ärztliche Unterstützung und Gutachten: Wir bitten Sie dringlichst sich in ärztliche Behandlung bei Ihrem Hausarzt, dem eventuell behandelnden Arzt und dem Betriebsarzt zu begeben. Es ist besonders wichtig, dass Ihre Beschwerden und Einschränkungen sowohl aus ärztlicher als auch betrieblicher Sicht anerkannt werden. (Lesen Sie dazu auch die Vorgaben zum Leistungsdruck auf der Arbeit). Wenn der Betriebsarzt Ihre Beschwerden und Einschränkungen als nicht schwerwiegend einstuft, wenden wir uns für ein Gutachten an das UWV. Wir unterstützen Sie natürlich auch bei Ihrer weiteren Wiedereingliederung.

- Eventuelle psychologische Begleitung und Unterstützung: Haben Sie noch keine psychologische Begleitung und Unterstützung? In diesem Fall würden wir Ihre Diagnose und den Behandlungsplan unserem Partner STRETCH vorlegen. Diese Agentur ist spezialisiert auf die Bewältigung von Burnout. Dieses freiwillige Angebot ist natürlich komplett unverbindlich. Die Entscheidung ob und an welche Agentur Sie sich wenden liegt natürlich bei Ihnen.

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- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Sobald uns eine konkrete Prognose Ihrer Genesung vorliegt, beginnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Aufgrund Ihrer Einschränkungen wird Ihrem Arbeitgeber wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben als Ihrer Kündigung zuzustimmen. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber noch keinen Kündigungsvorschlag vorgelegt hat, werden unsere Rechtsanwälte darauf drängen, dass dieser Vorschlag so schnell wie möglich vom Arbeitgeber erstellt wird.

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- Verhandlungspunkte: Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht werden bei den Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlreiche Verhandlungspunkte berücksichtigen. Bei diesen Verhandlungspunkten handelt es sich u.a. um Übergangsgelder, möglicherweise weitere (natürlich so hoch wie möglich) Abfindungen, das Enddatum des Arbeitsvertrages, Dienstfreistellung und den Resturlaub.

- Aufhebungsvertrag: Sobald Sie mit dem erreichten Verhandlungsresultat zufrieden sind, sorgen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht für den korrekten Wortlaut im Aufhebungsvertrag. Unsere Rechtsanwälte achten darauf, dass der Aufhebungsvertrag Ihnen keine Schwierigkeiten bei einem eventuellen Antrag auf Arbeitslosengeld bereitet.

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Wie hoch sind die Kosten für die Unterstützung bei einer Kündigung

Falls gewünscht, besteht die Möglichkeit für die Unterstützung bei einer Kündigung einen ermäßigten Tarif mit Erfolgsprämie zu vereinbaren. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn wir von einem positiven Resultat ausgehen können.

Falls auch nur irgendwie möglich und machbar werden wir sicherstellen, dass die Rechtsanwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung Ihres Arbeitgebers erstattet werden. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass die Arbeitgeber in den meisten Fällen nach unserer Intervention einsehen, dass es besser ist diese Kosten zu erstatten.

Während dieses Auftrages können Sie natürlich auch die Dienstleistungen unseres Partners STRETCH in Anspruch nehmen. Wenn Sie an diesen Dienstleistungen zusätzliches Interesse haben, können Sie dies optional und unverbindlich bei Ihrer Anfrage angeben.

Fragen Sie direkt eine kostenlose Überprüfung an

Stellen Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung und unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in den Niederlanden überprüfen umgehend kostenlos und unverbindlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit zurück (bis 21:00 Uhr) und nehmen alle Ihre Fragen mit Ihnen durch. Möchten Sie erst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns an unter: +31 (0)85 - 020 10 10.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

Einladung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung:

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!