Juritische Zweitmeinung einholen

Juristische Zweitmeinung einholen: Mit Zufriedenheitsgarantie

Eine juristische Zweitmeinung sollte man sich einholen, wenn man an den Handlungen seines derzeitigen Rechtsberaters zweifelt. Legen Sie Ihren Fall einem unserer deutschsprachige Rechtsanwälte vor. Sind Ihnen die Methoden Ihres Rechtsberaters nicht geheuer? Dann wird es Zeit sich eine juristische Zweitmeinung einzuholen. Unsere Rechtsanwälte kennen oftmals bessere Möglichkeiten. Mit Zufriedenheitsgarantie.

Warum eine zweite juristische Meinung einholen

Eine juristische Zweitmeinung sollte man sich einholen, wenn man an den Handlungen seines derzeitigen Rechtsberaters zweifelt. Sie fragen sich beispielsweise, ob die Empfehlungen, Beurteilungen oder Vorgehensweise akkurat und fachkundig sind. Oder Sie sind mit der Empfehlung Ihres Rechtsberaters ganz und gar nicht zufrieden.

In diesem Fall können Sie sich bei Swart Legal eine zweite juristische Meinung zu Ihrem Problem oder Ihrer Frage einholen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind bekannt für Ihre Erfolgsgeschichten, bei denen andere Rechtsberater nur wenig Möglichkeiten gesehen haben oder den Fall gänzlich ins Leere laufen ließen.

Es gibt viele Gründe, die Sie an der Vorgehensweise Ihres derzeitigen Rechtsberaters, Jurist oder Rechtsschutzversicherung zweifeln lassen: Zum Beispiel:

- nicht gut zuhören oder nicht eingehen auf Fragen und Probleme
- lange auf einen Rückruf warten
- lange auf einen Termin oder eine Rechtsberatung warten
- schleppender Ablauf und kaum sichtbare Fortschritte
- Rechtsberatung ohne (begründete) Argumente
- Briefe und Dokumente die nicht gut oder halbherzig erstellt wurden
- Verhandlung vor Gericht mit negativem Ergebnis

Wie ermitteln unsere Rechtsanwälte eine juristische Zweitmeinung

- Telefonisches Orientierungsgespräch: Bei Zweifel oder Bedenken können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Das telefonische Orientierungsgespräch von einer halben Stunde ist bei uns sowieso kostenlos. Wir hören uns Ihr Problem an, stellen Fragen zu der rechtlichen Problematik, die Ihnen Sorgen bereitet und geben Ihnen eine Indikation zu unserem Lösungsansatz.

- Gespräch in der Kanzlei: Wenn wir ebenfalls an der Vorgehensweise Ihres derzeitigen Rechtsberaters zweifeln, laden wir Sie ein, das Gespräch in unserer Kanzlei fortzuführen. Wir bitten Sie uns vorher alle für diesen Fall relevanten Unterlagen zu schicken, sodass wir uns optimal vorbereiten können.

- Inventarisation: Während unseres Gesprächs nehmen wir zusammen mit Ihnen alle Punkte kritisch durch: alle Fakten, Vorfälle, Ihre Standpunkte, die Standpunkte der gegnerischen Partei und die Empfehlungen Ihres derzeitigen Rechtsberaters. Wir versuchen bei diesem Gespräch wir so viele Unterlagen von Ihnen wie möglich einzubeziehen.

- Juristische Analyse: Sobald alle Fakten zu Ihrem Fall deutlich sind, erhalten Sie von uns eine juristische Analyse und Beurteilung. Anhand derer erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und welche potentiellen Risiken diese mit sich bringen. Wenn wir beide von diesen Möglichkeiten überzeugt sind, legen wir nach Rücksprache mit Ihnen fest, welche Vorgehensweise am besten geeignet ist. Natürlich haben Sie auch hier wieder volles Mitspracherecht. Wir entscheiden uns für eine Methode hinter der auch Sie voll und ganz stehen.

 - Umfassende Beratung: Sobald wir uns auf eine Vorgehensweise, die besser als die Ihres derzeitigen Rechtsberaters ist, geeinigt haben, erhalten Sie von uns schriftlich, via Post oder E-Mail, eine umfassende und begründete Empfehlung. Sie erhalten diese Empfehlung bei uns immer zunächst als Entwurf, sodass Sie, wenn nötig, noch Punkte hinzufügen oder eventuelle Anmerkungen und Bedenken äußern können. Diese verarbeiten wir dann in der endgültigen, schriftlichen juristischen Zweitmeinung

- Eventueller Einspruch auf die Regelung von Streitigkeiten: Wir verfolgen mit unserer endgültigen juristischen Zweitmeinung gleich zwei Ziele. Sollte es sich bei Ihrem derzeitigen Rechtsberater um eine Rechtschutzversicherung handeln, können Sie somit Einspruch auf die in den Versicherungsbedingungen festgelegte Regelung der Streitigkeiten einlegen. Die Versicherung muss dann in diesem Fall entscheiden, ob Sie Ihren Fall auf Basis dieser Zweitmeinung weiter behandeln oder abgeben wollen. Darüber hinaus handelt es sich bei unserer Rechtsberatung um eine solide Basis, um Ihr Problem doch noch erfolgreich aus dem Weg zu schaffen.

Wie hoch sind die Kosten für eine juristische Zweitmeinung

Das erste Orientierungsgespräch ist bei uns immer unverbindlich und kostenlos.

Sollte es gute Gründe für eine Weiterführung geben, können wir mit Ihnen für den gesamten Auftrag einen Pauschaltarif vereinbaren. Darin enthalten sind das Durcharbeiten der Unterlagen und ein umfangreiches Gespräch bei uns in der Kanzlei.

Die Kosten für das Erstellen einer schriftlichen, begründeten Empfehlung für die Rechtsschutzversicherung betragen € 750,00 zzgl. MwSt., davon ausgehend, dass die Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt.

Wir arbeiten mit einer sogenannten Zufriedenheitsgarantie. Das bedeutet, dass Sie erst dann bezahlen, wenn Sie mit unserer Beratung zufrieden sind und Vertrauen in unsere Vorgehensweise haben.

Zweite Meinung und Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie Ihren Fall zunächst Ihrer Rechtsschutzversicherung vorgelegt haben, muss Ihre Versicherung die Kosten für unsere Zweitmeinung erstatten. Das sollte auf Grundlage der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Regelung von Streitigkeiten erfolgen.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen viele dieser Regelungen von Streitigkeiten wie ihre Westentasche. Natürlich begleiten und unterstützen wir Sie auch bei diesem Vorhaben. Nehmen Sie vorzugsweise erst Kontakt mit uns auf, sodass wir Sie auch in dieser Sache optimal beraten können.

Fragen Sie direkt eine kostenlose Überprüfung an

Stellen Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung und wir überprüfen umgehend kostenlos und unverbindlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit zurück (bis 21:00 Uhr) und nehmen alle Ihre Fragen mit Ihnen durch. Möchten Sie erst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns an unter: +31(0)85 - 020 10 10.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken