Arbeitsunfall

Personenschaden durch Arbeitsunfall

Sie hatten einen Arbeitsunfall und haben Personenschaden erlitten? Die Chancen stehen gut, dass Ihr Arbeitgeber für Ihren Personenschaden haften muss. Überlassen Sie uns die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitergeber, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Wir nehmen Ihnen alle rechtlichen Schritte ab. 

Wann haftet der Arbeitgeber für einen Arbeitsunfall

Wenn Sie auf der Arbeit einen Unfall hatten, hat Ihr Arbeitgeber normalerweise Schadensersatz zu leisten. Arbeitsunfälle kommen in verschiedenen Arten und Größenordnungen vor. Oft führt ein solcher Arbeitsunfall zu einer teilweisen oder vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Einige Beispiele sind:

- Sturz von der Leiter oder von einem Gerüst
- schwere Schnittverletzungen
- Unfall auf der Baustelle
- Verkehrsunfall oder Quetschungen durch eine Maschine

Der Arbeitgeber haftet rechtlich gesehen für alle Schäden, die während der Arbeitszeit entstanden sind. Sollte der Arbeitgeber nachweisen können, dass er alles Mögliche getan hat um diesen Schaden zu verhindern, kann er sich der Haftung entziehen. Zu beweisen, dass ein Arbeitsunfall eventuell hätte vermieden werden können, gestaltet sich für den Arbeitgeber in der Realität oftmals aber als sehr schwierig. Die gleichen Kriterien gelten für Arbeitsunfälle mit freien Mitarbeitern (Freelancern).

Sobald feststeht, dass der Arbeitgeber für den Arbeitsunfall haften muss, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Einige Beispiele sind:

- Schade an persönlichen Besitztümern
- Arztkosten
- Zuzahlungen/Tagegeld für Krankenhausaufenthalt
- Haushaltshilfe
- Fahrtkosten
- Änderungen und Anpassungen in der Wohnung oder am Arbeitsplatz
- Weitere schwerwiegende Verlustposten sind auch Gehaltseinbußen, erhöhte wirtschaftliche Verwundbarkeit und Schmerzensgeld. Zum Schluss hat der Arbeitgeber auch alle außergerichtlichen Kosten der Rechtshilfe zu übernehmen.

Warum sollte man nach einem Arbeitsunfall einen Rechtsanwalt einschalten

Der Umgang mit den Folgen eines Arbeitsunfalls ist für Sie als Opfer sicherlich keine leichte Aufgabe. Nach einem Arbeitsunfall konzentrieren Sie sich natürlich vor allem auf Ihre Genesung. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation auf juristischer Eben mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, werden wir dementsprechend mit der Versicherung in Kontakt treten.

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Wie gehen wir nach einem Arbeitsunfall vor

- Beweise sammeln: Wir konzentrieren uns zunächst auf das Sicher- und Feststellen von möglichst vielen Beweisen. Daher werden wir auch einen Untersuchungsbericht vom niederländischen Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit (SZW) anfordern. Falls erforderlich, fordern wir Ihren Arbeitgeber zur Mitarbeit auf. Um die Schadensregulierung optimal verlaufen zu lassen, beobachten wir auch Ihre persönliche Haltung gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

- Haftungsansprüche: Anschließend sollte die Haftbarkeit Ihres Arbeitgebers schnell festgestellt sein. Dazu erhält Ihr Arbeitgeber ein Schreiben bezüglich seiner Haftbarkeit. Das ist entscheidend für das Geltendmachen Ihres Anspruchs auf Schadensersatz. Falls Ihr Arbeitgeber gegen Arbeitsunfälle versichert ist, kann er seine Haftungansprüche an seine Versicherung weiterleiten.

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- Verhandlungen: Im weiteren Verlauf werden wir die Verhandlungen wieder aufgreifen. Wir kümmern uns zunächst um einen ersten Vorschuss Ihres Schadensersatzes. Daneben erstellen wir eine Übersicht Ihrer gesamten Schäden. Sollten wir ärztliche oder arbeitstechnische Informationen benötigen, halten wir zunächst Rücksprache mit Ihnen. Dabei halten wir uns stets eng an die ärztliche Schweigepflicht.  Bei einem Vergleich werden alle Regelungen äußerst genau in einem wasserdichten Vertrag festgelegt.

Während des gesamten Auftrags informieren wir Sie genau über Ihre rechtliche Situation. Sollten wir der Meinung sein, dass Sie vor Gericht bessere Chancen auf einen höheren Schadensersatz haben, lassen wir es Sie wissen. Darüber hinaus können Sie bei Fragen und Unsicherheiten jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch bei anderen Behördengängen und Beratungen.

Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten für einen Haftungsprozess bei Personenschaden

Davon ausgehend, dass Ihr Arbeitgeber für den Personenschaden aufkommen muss, können unsere Rechtsanwälte alle Kosten von Ihrem Arbeitgeber zurückfordern. Sie sind uns also nichts schuldig. Wir laden Sie herzlich zu einem unverbindlichen Orientierungsgespräch ein.

Fragen Sie direkt eine kostenlose Überprüfung an

Die Rechtsanwälte und Juristen von Swart Legal nehmen regelmäßig an Kursen und Schulungen auf dem Gebiet von Personenschaden teil. Wir sind bereits seit mehr als 20 Jahren sowohl national als auch international tätig.

Stellen Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung und wir überprüfen umgehend kostenlos Ihre rechtlichen Möglichkeiten.  Wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit zurück (bis 21:00 Uhr) und nehmen alle Ihre Fragen unverbindlich mit Ihnen durch. Möchten Sie erst telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns an unter: +31 (0)85 - 020 10 10.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

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