Prozessieren

Prozessieren vor Gericht in den Niederlanden

Bei einem Konflikt denken Sie womöglich, dass dieser immer im Gerichtssaal ausgefochten werden muss. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Erfahrung lehrt, dass weitaus die Mehrzahl der Konflikte durch Verhandlungen gelöst werden kann. Dennoch lässt sich nicht in allen Fällen auf ein inhaltliches Verfahren verzichten.

Manchmal sind die Beziehungen derart getrübt, dass es nicht mehr möglich ist, auf normale Weise mit der anderen Partei ins Gespräch zu kommen. Zuweilen ist es erforderlich, Ihre Rechtsposition zu sichern. Manchmal erreichen Sie mit der Einleitung eines Verfahrens eine günstige Verhandlungsposition. In all jenen Fällen werden prozessuale Mittel aus taktischen Gründen eingesetzt.

Einleitung

Ein Verfahren wird stets mit einer Vorladung oder einer Antragsschrift eingeleitet. Bevor eine Vorladung zugestellt oder eine Antragsschrift eingereicht wird, ist es durchaus üblich, herauszufinden, ob eine Beilegung der Streitigkeiten womöglich außerhalb des Verfahrens erfolgen kann. Üblich ist es zum Beispiel, der Gegenpartei zuerst ein Schreiben zugehen zu lassen, in dem Sie Ihre Stellungnahmen nochmals ausführlich und eindeutig zu Papier bringen. Der Gegenpartei wird eine beschränkte Schlussfrist geboten, doch noch eine Einigung mit Ihnen zu erwirken.

Treffen

Die von Ihnen am Verfahren beteiligte Partei ist jederzeit berechtigt, zu reagieren. Dies ist entweder schriftlich oder auch mündlich möglich. Nachdem die geladene Partei die Gelegenheit erhalten hat, eine Antwort abzugeben, untersucht das Gericht, ob das Verfahren sich für ein sogenanntes persönliches Erscheinen von Parteien eignet. Dies ist ein Treffen, wobei alle Verfahrensbeteiligten in erster Linie die Gelegenheit bekommen, ihre Stellungnahmen mündlich zu erläutern. Darüber hinaus dient dieses Treffen dazu, dem Gericht nähere Informationen zu erteilen. Außerdem wird das Gericht fast immer versuchen, zwischen den streitenden Parteien doch noch einen Vergleich herbeizuführen.

Urteil

Sollte ein persönliches Erscheinen von Parteien nicht zu einem Vergleich führen, so wird das Amtsgericht ein Urteil erlassen müssen. Dies kann entweder ein Endurteil sein, in dem ein endgültiges Urteil über die Klageanträge abgegeben wird, oder es kann jedoch auch ein Zwischenurteil sein. Das Gericht kann z.B. die einzelnen Parteien mit der Beweiserbringung beauftragen. Diese Beweiserbringung kann unter anderem dadurch erfüllt werden, dass Zeugen unter Eid in Gegenwart des Richters vernommen werden.

Bei den meisten Verfahren ist es möglich, Berufung einzulegen. Die Frist, innerhalb derer Berufung eingelegt werden kann, ist meistens drei Monate nach Urteilsdatum. Ausnahmen sind jedoch möglich! Bei einstweiligen Verfügungen beispielsweise beträgt die Frist nur einen Monat. Bei einem Verfahren zur Auflösung eines Arbeitsvertrages ist Berufung nur in Ausnahmefällen möglich.

Ein normales inhaltliches Verfahren nimmt viel Zeit in Anspruch und kann letztendlich mehr als ein Jahr dauern. Viele Menschen sind sich über die Belastung und Ungewissheit, die eine solche Zeitspanne mit sich bringt, keineswegs im Klaren. In jeder neuen Verfahrensphase werden ja alte Wunden wieder aufgerissen. Prozessieren vor Gericht eignet sich denn auch namentlich für Menschen mit sehr viel Ausdauer.

Eilverfahren

In dringlichen Fällen besteht die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Während dieses Eilverfahrens können beim Gericht vorläufige Maßnahmen beantragt werden. Eine einstweilige Verfügung wird z.B. von einem Arbeitnehmer eingeleitet, der sich gegen eine fristlose Entlassung zur Wehr setzt und Gehaltsfortzahlung mitsamt Wiederbeschäftigung fordert. Die Parteien können sich mit dem Ergebnis einer solchen einstweiligen Verfügung begnügen, aber es bietet sich auch die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

Einladung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung:

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!