Arbeitnehmer in den Niederlanden entlassen

Arbeitnehmer entlassen

Lassen Sie sich erfolgreich bei allen Herausforderungen und Tücken des niederländischen Kündigungsrechts begleiten

Die Kündigung eines Arbeitnehmers in den Niederlanden kann eine komplexe Angelegenheit sein. Um eine rechtskräftige Kündigung durchzuführen, müssen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Möchten Sie einen Arbeitnehmer schnell und professionell entlassen, ohne dabei den vollen Preis zahlen zu müssen? Unsere spezialisierten deutschsprachigen Arbeitsrechtsexperten in den Niederlanden unterstützen Sie erfolgreich bei allen Aspekten und rechtlichen Hürden.

Gesetzliche Bestimmungen in den Niederlanden zur Kündigung von Arbeitnehmern

Bei der rechtmäßigen Kündigung eines Arbeitnehmers mit einem unbefristeten Vertrag sind strikte gesetzliche Regeln im niederländischen Recht zu berücksichtigen. In den meisten Fällen ist eine Kündigung nur dann gültig, wenn mindestens einer der gesetzlich festgelegten Kündigungsgründe vorliegt (§ 7:669 BGB). Darüber hinaus ist in nahezu allen Fällen die Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers selbst (§ 7:671 BGB), des UWV (§ 7:671a BGB) oder des Arbeitsgerichts (§ 7:671b BGB) erforderlich.

Lesen Sie auch: Fachkundige Unterstützung bei Kündigungsfragen in den Niederlanden

Ein Arbeitnehmer, der nach niederländischem Recht rechtmäßig gekündigt werden kann, hat in vielen Fällen Anspruch auf eine Abfindung, wie z. B. die Übergangsentschädigung (Art. 7:673 BGB). Auch andere Formen von Abfindungen sind möglich, wie außergesetzliche Abfindungen, Kündigungsentschädigungen, Schadensersatz bei unregelmäßiger Kündigung und die angemessene Entschädigung. Die Kunst besteht darin, dies zu vermeiden.

Fehler bei der Kündigung eines Arbeitnehmers können sehr kostspielig sein. Eine nichtige Kündigung kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf seine ursprüngliche Stelle mit Bezahlung des ursprünglich vereinbarten Gehalts behält. Bei einer unrechtmäßigen Kündigung kann der Arbeitnehmer auch Schadensersatz („angemessene Entschädigung“) geltend machen. Eine kompetente Unterstützung beugt derartigen Komplikationen vor.

Arbeitnehmer in den Niederlanden ohne rechtliche Komplikationen entlassen

Kündigungen können mitunter mit rechtlichen Komplikationen und Fragestellungen einhergehen. Beispielsweise können Leistungsmängel, Krankheitsausfälle, betriebswirtschaftliche Gründe, potenzielle Lohnforderungen und Diskussionen über Wettbewerbsverbote und Haftungsfragen auftreten. All dies kann sich auf die Höhe der möglicherweise zu zahlenden Abfindungen auswirken. Die spezialisierten deutschsprachigen Fachanwälte für Kündigungs- und Arbeitsrecht von Swart Legal in den Niederlanden behalten den gesamten Handlungsbereich im Blick und berücksichtigen alle Aspekte bei der Regelung der Kündigung.

Lesen Sie auch: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Niederlanden

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung eines Arbeitnehmers

Trotz aller gesetzlichen Vorschriften ist es oft möglich, einen Arbeitnehmer zu entlassen, ohne den vollen Preis zahlen zu müssen. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend. Um einen Arbeitnehmer bestmöglich zu entlassen, empfehlen unsere Anwälte in der Regel folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Bestandsaufnahme und Planung der besten Herangehensweise
2. Berechnung möglicher Abfindungen
3. Erstellung eines Kündigungsvorschlags
4. Vorbereitung des Kündigungsgesprächs
5. Gegebenenfalls: Begleitung bei den Verhandlungen über die Kündigungsbedingungen
6. Erstellung eines Aufhebungsvertrages
7. Falls keine Einigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wird: Durchführung eines Kündigungsverfahrens
8. Abwicklung des Arbeitsvertrags

Wie sieht die Begleitung bei der Kündigung eines Arbeitnehmers aus

- Vorbereitung: Um einen Arbeitnehmer ohne Risiken entlassen zu können, analysieren unsere Anwälte zunächst sorgfältig den Kontext. Es ist unter anderem wichtig, wie lange der Arbeitnehmer bereits bei Ihnen beschäftigt ist, welche Art von Arbeitsvertrag er hat, um welche Stelle es sich handelt und welche Umstände relevant sind.

Anschließend prüfen wir gemeinsam, ob sich eine Situation ergibt, die unter einen der gesetzlichen Kündigungsgründe fällt. Damit stärken wir Ihre Verhandlungsposition.

Falls die Situation keinen Aufschub duldet, klar ist oder dies für Ihre Verhandlungsposition vorteilhafter ist, können wir empfehlen, sofort eine fristlose Kündigung auszusprechen, eine Genehmigung beim UWV zu beantragen oder einen Antrag beim Arbeitsgericht einzureichen.

- Kündigungsgespräch: Bei einer regulären Kündigung geht das Gesetz von einer Kündigung mit Zustimmung des Arbeitnehmers in Form eines Aufhebungsvertrages aus. Unsere Anwälte bereiten Sie darauf vor, wie Sie das Kündigungsgespräch mit dem Arbeitnehmer am besten führen und ihm ein attraktives Angebot unterbreiten können.

- Kündigungsvorschlag mit Aufhebungsvertrag: Darüber hinaus verfassen wir in Ihrem Namen ein Schreiben, das Sie dem Arbeitnehmer überreichen. In diesem formulieren wir ein attraktives Angebot mit den Kündigungsbedingungen. Dem Arbeitnehmer wird die Möglichkeit gegeben, dieses Angebot innerhalb einer begrenzten Zeit anzunehmen. Wenn der Arbeitnehmer Ihr Angebot annimmt, werden wir dies in einem rechtsgültigen und wasserdichten Aufhebungsvertrag festhalten. Dies kann auf Wunsch auch in deutscher Sprache erfolgen.

- Kündigungsverfahren (optional): In der Praxis stimmen die meisten Arbeitnehmer in den meisten Fällen einem gut begründeten Kündigungsvorschlag zu. Falls es jedoch nicht möglich ist, eine Vereinbarung zu treffen, beraten unsere Anwälte über das rechtliche Kündigungsverfahren über das UWV oder das Arbeitsgericht. Auf Wunsch erstellen wir die Prozessunterlagen, mit denen die Kündigung bei der entsprechenden gerichtlichen Behörde beantragt wird, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der verfügbaren Beweismittel.

Übersicht der Kosten für die Kündigung eines Arbeitnehmers in den Niederlanden

Die Kosten für die Kündigung eines Arbeitnehmers in den Niederlanden können folgende Punkte umfassen:

- Abfindung: Die Zahlung einer Übergangsentschädigung oder einer anderen Form von Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wenn ein Arbeitnehmer einer Kündigung zustimmt. Jedoch dient die Zahlung einer Abfindung oft als Verhandlungsmittel, wenn die Akte unvollständig ist oder der Arbeitnehmer aus anderen Gründen eine starke Verhandlungsposition hat. In solchen Fällen wird oft auf die Übergangsentschädigung oder sogar auf die frühere „Kantonrechtersformule“ Bezug genommen. Selbstverständlich beraten wir Sie hierbei sorgfältig, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

- Abwicklung des Arbeitsvertrags: Abhängig vom Verlauf der Verhandlungen und davon, wie weit Sie selbst gehen möchten, müssen Sie Folgendes berücksichtigen: Zahlung des Gehalts während der Kündigungsfrist, Freistellung von der Arbeit, Abgeltung nicht genommener Urlaubstage, Erstattung von Rechtsberatungskosten.

- Anwaltskosten: Unsere Einschätzung Ihrer Erfolgschancen erfolgt kostenlos. Für die Begleitung bei der Kündigung eines Arbeitnehmers können wir auf Wunsch einen fairen Festpreis anbieten. Dies beinhaltet mindestens:

- Unverbindliches Erstgespräch mit Beratung über die beste Herangehensweise
- Präzise Berechnung einer möglichen zu zahlenden Abfindung
- Erstellung eines überzeugenden Angebots für eine Kündigungsregelung
- Vorbereitung des Kündigungsgesprächs mit dem Arbeitnehmer
- Unterstützung bei den Verhandlungen
- Erstellung eines rechtssicheren Aufhebungsvertrages
- Unterstützung bei der Abwicklung des Arbeitsvertrags

Fordern Sie jetzt eine kostenlose Beratung für die beste Herangehensweise an

Lassen Sie Ihre Chancen und Möglichkeiten kostenlos prüfen und erhalten Sie sofort eine Beratung über die beste Herangehensweise. Einer unserer deutschsprachigen Fachanwälte für Arbeitsrecht in den Niederlanden wird Sie zu einem von Ihnen bevorzugten Zeitpunkt unverbindlich zurückrufen, um Ihre Fragen zu beantworten. Möchten Sie uns zuerst kontaktieren? Rufen Sie uns gerne an unter: +31 (0)85 - 020 10 10 und fragen Sie nach dem deutschsprachigen Arbeitsrechtsspezialisten Herrn Marco Swart.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Swart       Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Roy Teiken

Einladung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung:

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden!